Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Immobilien Handwerk Heller - Online
1. Gültigkeit Angebot, Auftragsannahme, Bauvertrag
Angebote haben, wenn nichts anderes vereinbart, eine Gültigkeit von 2 Wochen und sind unsererseits freibleibend. Ein sich aus einem unserer Angebote ergebender Auftrag bedarf grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und Zustimmung. Auf unsere Anforderung hin bedarf es bei einer Auftragssumme über 1.000,- € netto zusätzlich eines schriftlichen Vertrages über Umfang der Arbeiten, Termine, Zahlungsmodalitäten und Abnahme der Leistungen.
2. Nachträge
Unsere Angebote und die auszuführenden Leistungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung objektiv sichtbaren Baubestand. Sollten sich durch verdeckte, nicht sichtbare Defekte/Mängel oder zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung uns nicht bekannte Informationen weitere Leistungen ergeben, so ist das dem Auftraggeber von uns unverzüglich zu melden und ein entsprechender Nachtrag zu den zusätzlichen auszuführenden Leistungen zu erstellen. Die Arbeiten in diesem Bereich werden bis zur Bestätigung der notwendigen zusätzlichen Leistungen durch den Auftraggeber unterbrochen. Die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist zur Fertigstellung unserer Leistungen verschiebt sich gemäß entstandenen Unterbrechungen und dem Zeitaufwand zur Ausführung der Zusatzleistungen nach hinten.
3. Zugang zur Baustelle/Bauablauf
Mit Vertragsabschluss gewährt uns der Auftraggeber mit Baubeginn im Rahmen der durch uns zu erbringenden Leistungen werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr uneingeschränkt und ohne das es dazu noch einer gesonderten mündlichen oder schriftlichen Aufforderung bedarf, Zugang zur Baustelle, insbesondere den Zugriff auf von uns gelieferte bzw. in unserem Besitz befindliche Werkzeuge, Materialien und Hilfsmittel. Wir gehen in unserer Kalkulation und Angebotserstellung davon aus, dass alle zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen notwendigen Arbeiten in unmittelbarer Nähe des Bauobjektes ausgeführt werden. Verlangt der Auftraggeber von uns eine andere Arbeitsweise hat er den dadurch entstandenen Mehraufwand zu unseren Stundenverrechnungssätzen zu tragen. Zum Nachweis des Mehraufwandes genügt unsere schriftliche Aufstellung/einfach Rechnungslegung! Wir weisen darauf hin, dass Schneidearbeiten technologisch immer Schneidestaub hinterlassen kann. Schneidstaub ist kein Reklamationsgrund! Wurde bis zur Auftragserteilung nichts anders vereinbart, gehen wir als Grundlage der Preisermittlung in unserem Angebot davon aus, dass die Baustelle bis unmittelbar zum Bauobjekt mit Kleintransporter 3,5t Kastenwagen frei befahrbar ist.
4. Räumung Baustelle
Wir verpflichten uns bis spätestens 1 Wochen Fertigstellung und Abnahme unserer Leistungen die Baustelle komplett besenrein zu räumen. Der Auftraggeber gewährt uns gemäß Punkt 3. Entsprechenden Zugang. Die Reinigung der durch unsere Bauarbeiten verschmutzten Fensterscheiben und Glasteile ist nicht Bestandteil unserer Leistung!
5. Rechnungslegung, Eigentumsvorbehalt
Rechnungen sind nach Rechnungslegung sofort fällig. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum! Restmaterialien verbleiben, wenn nichts anderes vereinbart oder bezahlt, grundsätzlich in unserem Eigentum! Mit vollständiger Bezahlung unserer Leistungen gelten diese als vollständig und mangelfrei erbracht und abgenommen! Als Datum des Zahlungseinganges zählt der Zeitpunkt der Gutschrift auf unserem Konto!
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6. Abschlagsrechnungen
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart behalten wir uns grundsätzlich vor, bei unsererseits erbrachten Leistungen über 1.000,- € netto (Arbeitsleistungen/Materiallieferungen), Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese sind sofort bei Rechnungslegung fällig und müssen innerhalb von 5 Tagen unserem Konto gut geschrieben sein. Nichteinhaltung des Zahlungszieles berechtigt uns zur Unterbrechung unserer vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Zahlungseingang auf unserem Konto. In diesem Fall verlängert sich die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist unserer Leistungen analog der Unterbrechungszeit nach hinten.
7. Abnahme von Leistungen durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten
Wir vereinbaren die Abnahme der von uns erbrachten Leistungen und Teilleistungen durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf unser Verlangen hin. Im Regelfall genügt dazu eine mündliche Aufforderung. Es wird dazu eine Frist von 2 Tagen von der Aufforderung bis zur Durchführung der Abnahme vereinbart.
Kommt der Auftraggeber oder dessen Beauftragter der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, wird eine Nachfrist von 7 Tagen zur Abnahme der von uns erbrachten Leistungen gesetzt. Wir behalten uns dabei das Recht vor unsere Arbeiten ab 2. Aufforderung zur Abnahme mit Nachfristsetzung bis zur der von geforderten Abnahme zu unterbrechen. Kommt der Auftraggeber oder dessen Beauftragter trotz schriftlicher Nachfristsetzung der Abnahme unserer Leistungen innerhalb von 7 Tagen nicht nach, galten unsere erbrachten Leistungen als mangelfrei abgenommen.
Gleiches gilt bei Innutzungsnahme unserer Leistungen bzw. Fortführung bzw. Überbauung unserer Leistungen durch andere Gewerke, Mieter oder den Auftraggeber. Unterbrechungszeiten wegen nicht erfolgter Abnehme unserer Leistungen durch denen Auftraggeber oder dessen Beauftragten verlängern analog die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen unserer Leistungen nach hinten. Pflicht des Auftraggebers oder dessen Beauftragten ist es sich im Verlaufe der Bauarbeiten regelmäßig über die von uns ausgeführten Leistungen am Bauobjekt zu informieren. Bei der Abnahme gemachte Einwendungen des Auftraggebers oder des Beauftragten, dass Leistungen nicht abgenommen werden können, da sie verdeckt und nicht mehr sichtbar sind, gelten nicht! Wir räumen dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten das Recht ein, unsere Bauarbeiten zur Wahrnehmung seiner Informationspflicht auf dessen Aufforderung hin zu unterbrechen. Durch diese Unterbrechungszeit verlängert sich die Ausführungszeit entsprechend nach hintern! Wenn nicht anders vereinbart gehen wir mit Vertragsabschluss davon aus, dass der Auftraggeber fachlich in der Lage ist, die von uns erstellten Leistungen zu beurteilen und wie o.g. abzunehmen. Ist er dazu nicht in der Lage oder will er die Abnahme nicht selbst durchführen, hat er bei Vertragsabschluss bis zur Abnahme in seinem Namen befugte sachkundige Personen mit Kontaktdaten schriftlich zu benennen. Nach Vertragsabschluss gemachte Einwendungen des Auftraggebers, er sei nicht sachkundig unsere Bauleistungen fachlich zu beurteilen und abzunehmen, gelten nicht!
8. Kündigung aus besonderem Grund
Wir behalten uns das Recht auf Kündigung unserer vertraglichen Leistungen aus wichtigem Grund vor. Diese sind u.a. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele, Bauunterbrechungen auf Aufforderung des Auftraggebers. Nichtgewährung des Zuganges zur Baustelle gemäß Punkt 3. dieser ABG durch den Auftraggeber, Verschweigen von wichtigen Auftragsrelevanten Details zur Ausführung unserer Leistungen aus wichtigem Grund steht uns Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn aus im Angebot beauftragten Leistungen zu! Es genügt dazu unsererseits einfach Rechnungslegung. Unser entgangener Gewinn ergibt sich aus unserem Positionspreis lt. Angebot abzüglich des zum Zeitpunkt der geplanten Ausführung gültigen Materialpreises und unseren Lohnkosten.
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9. Beschaffenheit von Materialien
Bezüglich Struktur und Oberflächen bzw. Formabweichungen bis 2% und kleinere Oberflächenbesonderheiten wie Verarbeitungs- und Transportspuren, Farbnuancen kleinere Unebenheiten sowie Abplatzungen im Sichtbereich sind zulässig und kein Mangel oder Reklamationsgrund!
Bei der handwerklichen Verarbeitung entstehen teilweise Verarbeitungsspuren, diese sind normal und kein Reklamationsgrund!
Holz ist ein Naturprodukt! Farbliche Unterschiede, Harzausscheidungen, Schwindrisse, Unterschiede in der dichte, Äste im Holz, leichte Formabweichungen, kleinere Absplitterungen u.ä. sind normal und kein Reklamationsgrund! Terrassenbeläge aus Holz weisen Verarbeitungstechnisch kleine Holzsplitterungen auf und sind nicht für Barfußbegehung geeignet! Diese sind kein Reklamationsgrund! Holz im Außenbereich, müssen zur Erhaltung unserer Gewährleistungspflicht entsprechend Herstellervorschrift durch den Auftraggeber gepflegt und regelmäßig d.h. mindestens jährlich einmal, mit einem vom Hersteller zugelassenen Produkt behandelt werden! Der Nachweis der Pflege und Wartung obliegt dem Auftraggeber.
10. Stundenverrechnungssätze
Es gilt ein Stundenverrechnungssatz in Höhe von 48,50 € netto. Notwendige Anfahrtsaufwendungen werden zusätzlich zu den vorgenannten Stundenverrechnungssätzen und Treibstoffkosten mit 0,60 € pro Kilometer jedoch mindestens 12,50 € netto einfach Anfahrt berechnet.
11. Personaleinsatz
Der Einsatz des im Rahmen unsere Auftrages tätigem Personals liegt allein in unserer Zuständigkeit und keinesfalls im Ermessen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten! Wird durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragen einen Änderung des Personaleinsatzes im Rahmen unseres Auftrages entgegen unserer Einsatzplanung gefordert, hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten im vollem Umfang zu tragen. Zum Nachweis unseres Mehraufwandes genügt unsere einfache Rechnungslegung zzgl. Mehraufwand für Einsatz Fremdpersonal! Ist der Auftraggeber nicht bereit, die vorab genannten Mehrkosten zu tragen, ist eine Änderung des Personaleinsatzes entgegen unserer Planung nicht möglich!
12. Haftungsausschluss/Arbeitsschutz
Wir weisen darauf hin, dass im Bau befindliche Bauteile und Rüstungen nur von sachkundigem Personal im Rahmen ihrer Tätigkeit betreten werden dürfen. Eine Besichtigung / Kontrolle / Untersuchung der Baustelle oder im Bau befindlichen Bauteilen im Rahmen unseres Auftrages durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten darf nur in unserem Beisein durchgeführt werden. Sollte der Auftraggeber oder dessen Beauftragter die Baustelle oder im Bau befindlichen Bauteile ohne uns betreten , so geschieht das ausdrücklich auf eigene Gefahr und Haftung! Der Auftraggeber hat ebenfalls dafür zu sorgen, das während unserer Abwesenheit die Baustelle oder im Bau befindliche Bauteilen nicht durch Kinder und andere Personen betreten werden. Wird die Baustelle trotzdem betreten so geschieht dies auf eigene Gefahr und Haftung! Die Nutzung unserer Rüstung durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten zu Arbeiten, die nicht unserem Leistungsumfang enthalten sind, erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung und bedarf zusätzlich unserer schriftlichen Genehmigung! Wir verweisen dazu zusätzlich auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, das Tragen von Arbeitsschutzkleidung und zusätzlicher Schutzausrüstung durch diese Personen! Verantwortung dafür trägt allein der Auftraggeber oder dessen Beauftragter!
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13. Definition einfache Rechnungslegung
Materialkosten zzgl. Zeitaufwand zu unseren Stundenverrechnungssätzen. Zum Vergleich der Ortsüblichkeit genügen unsererseits ggf. 2 Angebote aus den Regionen Bayern oder Baden-Württemberg.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Ansbach Mittelfranken, Bayern.
15. Änderungen, Abweichung AGB
Alle Änderungen und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart!
16. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften entsprechen berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nicht gesetzeskonforme Formulierung ist in diesem Fall durch eine gesetzeskonforme und sinngleiche Formulierung zu ersetzen.
Wiederufsrecht
Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfirst beträgt vierzehn Tage ab dem Tag ….
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im Falle eines Kaufvertrags: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat“,
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im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat“,
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im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat“,
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im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über ein festgelegten Zeitraum hinweg: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat“,
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.